Nicolas Jackson hat einen neuen Arbeitgeber. Der 25-jährige Angreifer, der zuletzt an den FC Bayern verliehen war, wechselt innerhalb der Premier League vom FC Chelsea zu Aston Villa. Sein Vertrag dort läuft bis 2031.
Für Diskussionen sorgt vor allem die Summe: 65 Millionen Pfund, umgerechnet rund 76 Millionen Euro, überweist Villa an den Londoner Klub. Bei Transfermarkt steht der Senegalese aktuell mit 40 Millionen Euro zu Buche, also etwa der Hälfte der gezahlten Ablöse.
Sportlich hatte Jackson in München die in ihn gesetzten Hoffnungen nicht eingelöst. In 34 Pflichtpartien für den deutschen Rekordmeister kam er auf elf Tore. Warum Villa dennoch tief in die Kasse greift, lässt sich auch mit den Bilanzregeln im europäischen Fußball erklären.
Abschreibung über höchstens fünf Jahre
Eine Ablöse muss ein Verein nicht komplett im Jahr des Wechsels als Aufwand ausweisen, sondern darf sie über mehrere Spielzeiten verteilen. Ein Spieler für 100 Millionen Euro und eine Verteilung über fünf Jahre bedeuten vereinfacht 20 Millionen Euro Belastung pro Saison.

Chelsea hatte dieses Modell zeitweise besonders offensiv genutzt und Zugänge mit Kontrakten über sieben, acht oder mehr Jahre ausgestattet. Inzwischen greifen strengere Vorgaben: Für die maßgeblichen Finanzregeln sind maximal fünf Jahre erlaubt, gleichgültig wie lange der Spieler tatsächlich unterschreibt. Auch bei Jackson greift dieser Mechanismus.
Dritter Wechsel zwischen beiden Klubs
Jackson ist in diesem Sommer der dritte Profi, der zwischen Chelsea und Aston Villa den Klub wechselt. Zuvor hatte Chelsea Morgan Rogers für 138 Millionen Euro aus Birmingham geholt, danach kam Alejandro Garnacho auf Leihbasis von den Londonern nach Villa. Villa nahm durch den Rogers-Verkauf hohe Erlöse ein, nun fließt Geld in die Gegenrichtung.
Wie The Athletic berichtet, kam deshalb die Frage auf, ob die UEFA die Geschäfte womöglich gemeinsam bewertet. Als Kriterium gilt demnach ein zeitlicher Abstand von 45 Tagen bei Transfers derselben Klubs, laut dem Bericht allerdings nur einer von mehreren Faktoren. Automatisch als Tauschgeschäft gilt der Jackson-Wechsel damit nicht.
Belege für eine unzulässige Absprache zwischen beiden Vereinen liegen nicht vor, ein Verstoß gegen die Finanzregularien ist bislang nicht nachgewiesen. Bei Aston Villa trifft Jackson mit Leon Goretzka auf einen früheren Münchner Mitspieler.











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