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Geführt „wie ein Musikverein": Unruhe bei Schalkes Pokalgegner Dresden
SchakeTOTALSchakeTOTAL·VonLukas Neth

Geführt „wie ein Musikverein": Unruhe bei Schalkes Pokalgegner Dresden

Bei Dynamo Dresden rumort es nach vier Punkten aus sechs Spielen in der 2. Bundesliga nicht nur sportlich, sondern auch hinter den Kulissen. Der Zweitligist hat vor dem anstehenden Pokalduell mit dem FC Schalke 04 eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Besonders deutlich fiel die Kritik von Richter Norbert Bahr aus, der dem Verein erhebliche Probleme in seiner Führung attestierte.

Für Schalke ist die Entwicklung beim kommenden Pokalgegner durchaus interessant. Am 28. Oktober treffen die Königsblauen in der zweiten Runde des DFB-Pokals auf Dynamo Dresden. Die Partie verspricht nicht nur sportlich Spannung, sondern findet auch in einer Phase statt, in der die Sachsen mit Herausforderungen abseits des Platzes beschäftigt sind.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht Aufsichtsratsmitglied Thomas Blümel. Der Dynamo-Ehrenrat hatte ihn wegen eines mutmaßlichen Geheimnisverrats aus seinem Amt entfernt und zeitweise auch als Vereinsmitglied ausgeschlossen – Blümel soll eine interne Information, die nicht zur Weitergabe gedacht war, an den damaligen Co-Trainer Heiko Scholz weitergegeben haben.

Blümel wehrte sich im Anschluss juristisch erfolgreich: Das Landgericht Dresden setzte die Entscheidung zunächst vorläufig außer Kraft.

Dynamo wiederum legte dagegen Widerspruch ein – scheiterte damit jedoch erneut. In einer mündlichen Verhandlung bestätigte Richter Norbert Bahr die vorherige Entscheidung. Blümel bleibt damit sowohl Mitglied des Aufsichtsrats als auch des Vereins. Zudem muss Dynamo die Verfahrenskosten tragen.

Bahr hielt die Sanktion gegen Blümel für unverhältnismäßig. Der Vorwurf, interne Beratungen weitergegeben zu haben, sei nach Einschätzung des Richters nicht ausreichend belegt. Zudem hätte der Ehrenrat mildere Maßnahmen wählen können.

„Es hätte die Möglichkeit eines Verweises oder Ordnungsgeldes gegeben. Aber es wurde die höchstmögliche Strafe ausgesprochen. Die Aufgabe des Aufsichtsrates ist, die Geschäftsführung zu kontrollieren. Um das einem Aufsichtsratsmitglied abzusprechen, müsste schon ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen“, erklärte Bahr.

Richter übt deutliche Kritik an Dynamo

Besonders scharf fiel sein Urteil über die Vereinsführung aus: „Der Verein pendelt seit Jahren zwischen der zweiten und dritten Liga. Weil er geführt wird, wie der Musikverein von Buxtehude. Das ist nur meine persönliche Meinung, die wollte ich aber mal loswerden“, sagte Bahr.

Er stellte dabei ausdrücklich klar, dass es sich um seine persönliche Meinung handle, er kein Mitglied bei Dynamo Dresden und deshalb auch nicht befangen sei. Auch den Umgang mit den Vorwürfen gegen Blümel kritisierte er: „Mit Dreck nach anderen zu werfen, wenn man selber Dreck am Stecken hat, ist keine gute Idee.“

Stephan Zimmermann
Foto: IMAGO

Sein Urteil beendete Richter Bahr mit der Bemerkung: „Hauptsache, Sie gewinnen jetzt mal Ihre Spiele …“

Für Dynamo hingegen ist der Rechtsstreit noch nicht zwingend beendet. Der Verein kann innerhalb von zwei Wochen Berufung vor dem Oberlandesgericht einlegen.

Sollte der Klub diesen Schritt gehen und erneut unterliegen, könnten weitere Kosten in fünfstelliger Höhe entstehen. Eine offizielle Stellungnahme von Geschäftsführer Stephan Zimmermann oder Blümel gab es nach der Verhandlung zunächst nicht.

Für Schalke rückt damit ein Pokalgegner in den Fokus, der derzeit nicht nur sportlich gefordert ist. Die juristische Auseinandersetzung und die öffentliche Kritik an den Vereinsstrukturen sorgen in Dresden für zusätzliche Unruhe.

Quelle: SchakeTOTALZum Original

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